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Informationen für Eigentümer

Wandkunst
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Aktuelle Informationen Ihrer Hausverwaltung
Stand: 27.05.2020
  • Die Annahme und Bearbeitung von Schadensfällen läuft ohne Einschränkung weiter
     

  • Agent-Immobilien ist weiterhin telefonisch und via E-Mail erreichbar (ebenso die Notfall-Rufnummer)
     

  • Die aktuelle Situation hat auch Auswirkungen auf die Handwerker und Dienstleister. Dies kann zu  längeren Wartezeiten oder zu Ausfällen führen
     

  • Eigentümerversammlungen werden auch trotz aktueller Lockerungen weiterhin nicht durchgeführt

 

Wir prüfen die Möglichkeit, ob notwendige Beschlüsse - hauptsächlich die Jahresabrechnungen und die Wirtschaftspläne - in einer Vertreterversammlung oder im schriftlichen Umlaufbeschluss gefasst werden können. Agent-Immobilien geht hierbei aktiv auf die jeweiligen Eigentümergemeinschaften zu.

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu Bescheinigungen, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleitungen für die Steuererklärung. Gerne dürfen Sie sich hierfür telefonisch bei uns melden.

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Die aktuelle Lage zur Ausbreitung des Coronavirus sorgt dafür, dass wir weiterhin folgende Maßnahmen einhalten: (Stand 27.05.2020)

 

  • Unser Büro ist für Besucher geschlossen. Ausgenommen sind Besprechungen mit hoher Dringlichkeit.
     

  • Ortstermine werden nur bei hoher Dringlichkeit durchgeführt.
     

  • Eigentümerversammlungen sowie die Planung der Versammlungen werden ausgesetzt.
     

  • Zwingend notwendige Beschlüssen werden in Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren oder in einer Vertreterversammlung herbeigeführt.


Informationen zu den Eigentümerversammlungen

Trotz Lockerungen in den Einschränkungen gilt die Vorgabe, dass bei erneut steigenden Infektionszahlen wieder die Auflagen vom 20. April gelten. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tagen und somit besteht die Gefahr, dass der Lockdown auch kurzfristig wieder verschärft werden kann. Für uns ist damit eine verbindliche Planung von Eigentümerversammlungen mit einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen - auch bei kleinen Eigentümergemeinschaften - nicht möglich.


Zur Zeit ist nicht bekannt, ab wann Eigentümerversammlungen wieder durchgeführt werden können. Wir beginnen mit der Planung der Versammlungen erst dann wieder, wenn diese vollkommen gefahrlos für alle Beteiligten durchgeführt werden können. Die Reihenfolge der Versammlungen richtet sich dann nach Dringlichkeit einzelner Punkte.

Falls Sie sich verunsichert fühlen oder eine Frage bezüglich der oben aufgeführten Informationen haben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!


 

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